Strand bedeutet für viele Urlauber und auch Einheimische gleichermaßen “Freiheit” – aber auch hier sind ein paar Regeln zu beachten, denn nicht alles ist erlaubt. Hier haben wir acht der wichtigsten Regeln, was Sie dürfen und was nicht.
- Sandburgen bauen
Mit der Familie an den Strand und eine große Sandburg bauen, dass macht natürlich Spaß. Auch der klassische Graben um die Burg darf hier nicht fehlen.
Hier ist jedoch eine Tiefe ab 50cm nicht mehr erlaubt. Dies gilt für jede Art von Löchern am Strand und im Watt. - Den Hund mit an den Strand nehmen
Hunde dürfen vom 1. April bis 31. Oktober nur an gekennzeichnete Hundestrände mitgenommen werden. Allgemein gilt auf der gesamten Promenade und Zugängen, wie Waldwege eine generelle Leinenpflicht (Auch im Watt!). - Die Promenade ist Fußgängern vorbehalten
Dort mit Fahrrädern, Skateboards, Tretmobilen, Rollerblades, Inline-Skates, E-Scootern und ähnlichen Geräten zu fahren, ist generell verboten. Ganzjährig. Dies gilt natürlich auch für Einheimische. - Drachen steigen lassen
Diese dürfen ebenfalls nur im selben Zeitraum nur an ausgewiesenen Abschnitten steigen gelassen werden. Auch wenn es z.B. mit Kindern nicht leicht ist umzusetzen ist, vermeiden Sie ein überschreiten dieser Abschnittsgrenzen. - Lagerfeuer und Grillen am Strand
Für diese gibt es spezielle Abschnitte, an denen dies nur erlaubt ist (z.B. direkt am Hafenstrand). Wer dennoch an anderen Orten ein Lagerfeuer machen oder Grillen möchte, braucht dafür eine Sondergenehmigung. Dies gilt für das gesamte Jahr. - Wind- und Sonnenschutzanlagen
Die klassische Strandmuschel darf nach der Neufassung auch nicht mehr überall aufgestellt werden. Hierfür gibt es künftig ausgewiesene Bereiche. Alternativ sollten Sie sich zeitnahe im Vorraus um eine Strandkorb-Reservierung kümmern. - Raucherzonen
Das Rauchen am Strand ist auch nicht überall erlaubt. Für die Raucher gibt es eigene Bereiche an den Strandabschnitten, die entsprechend gekennzeichnet sind. Und auch da gilt die Bitte – Die Kippenstummel danach korrekt im Mülleimer entsorgen und nicht achtlos wegschmeißen! - Wassersport
Darf nur in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Strandabschnitten betrieben werden um die anderen Badegäste nicht zu gefährden oder zu stören.


Diese Hinweisschilder finden Sie gut sichtbar auch an jedem Zugang zur Strandpromenade mit der entsprechenden Kennzeichnung des Strandabschnittes.
Bitte nehmen Sie sich diese Regeln zu Herzen und so genießen Sie und ihre Mitmenschen einen schönen und erholsamen Urlaub ohne Ärgernisse und Missverständnisse.
Diese Regeln wurden immerhin nicht grundlos aufgestellt und werden auch vom Ordnungsamt bei Verstößen geahndet.