Als Urlauber der Insel Föhr haben Sie ein Recht auf Ruhe und Erholung!
Zu diesem Zweck gibt es Hausordnungen an die sich jeder halten sollte.
Aber auch das Amt Föhr-Amrum ist in dieser Richtung aktiv gewesen und hat im Jahre 2009 die sog. “Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen erlassen”.
Diese besagt z.B im § 3, dass in bebauten Ortslagen der Betrieb jeglicher Maschinen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und 20.00 und 8.00 Uhr nicht erlaubt ist. Dies betrifft vornehmlich Bauarbeiten und Gartenarbeiten.
Aber auch sonstige lärmintensive Tätigkeiten sind zu dieser Zeit untersagt.
Diese Regelung gilt auf der ganzen Insel Föhr
Sollten Sie sich also gestört fühlen, hat Ihr Ferienvermieter die Möglichkeit sich an das Ordnungsamt, notfalls auch an die Polizei zu wenden. Weiss Ihr Vermieter nichts von dieser Verordnung, weisen Sie ihn darauf hin. Es ist doch immer wieder erfrischend möglicherweise mehr über die örtlichen Gegebenheiten zu wissen, als der Einheimische 😉 …. nachdem Sie diese Seite gelesen haben.
Die Redaktion setzt voraus, das auch Sie sich daran halten.